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1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Buchung/Reiseanmeldung des Kunden wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reisebeschreibung und aller ergänzenden Hinweise im Katalog abgegeben. Durch die mündlich oder schriftlich gegenüber dem Kunden erteilte Reisebestätigung kommt der Reisevertrag unter Einbeziehung der algemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen von 1AVista Reisen als Veranstalter zustande. Mit Abgabe einer Buchung/Reiseanmeldung erkennt der Kunde für sich sowie für sämtliche von ihm gebuchten Mitreisenden die Einbeziehung der von 1AVista Reisen zur Verwendung gestellten Geschäfts- und Reisebedingungen vollumfänglich und uneingeschränkt an. Umfang und Inhalt der geschuldeten Reiseleistungen ergeben sich – vorbehaltlich irrtümlicher Druckfehler oder offenen Kalkulationsirrtums – aus den in der Reisebestätigung enthaltenen Angaben. Der Kunde erkennt mögliche im Gegensatz zum Prospekt und Reisekatalog in der Reisebestätigung abweichende Reiseleistungen als verbindlich an, wenn er hiergegen nicht binnen einer Frist von 5 Werktagen seit Erhalt der Reisebestätigung schriftlich widerspricht. Dem Kunden wird zusammen mit der Reisebestätigung oder Rechnung ein Sicherungsschein für Pauschalreisen ausgehändigt, um die Zahlungen auch für den Fall der Insolvenz zu sichern. 2. Bezahlung Unmittelbar, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt bzw. Mitteilung der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises (mind. € 25,– je Person) zur Zahlung fällig, zuzüglich Versicherungsprämie. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor dem Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen unter Angabe der Buchungs-/Rechnungsnummer an 1AVista Reisen GmbH in Köln, z.B. Konto-Nr. 1900983352 bei der Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198, weitere Bankverbindungen von 1AVista Reisen finden Sie auf der Reisebestätigung. 1AVista Reisen ist berechtigt, die Beförderung des Kunden bzw. Reiseteilnehmers zu verweigern, wenn der Reisepreis nicht rechtzeitig vor Reisebeginn entrichtet wurde. 3. Rücktritt, Rücktrittskosten und Umbuchung Der Rücktritt vom Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Im Falle des vom Reiseteilnehmers erklärten Rücktritts hat der Reiseteilnehmer Stornogebühren nach Maßgabe nachfolgender Voraussetzungen und Bedingungen zu erstatten: Im Falle eines rechtzeitig erklärten Rücktritts sind folgende pauschale Stornogebühren zu Zahlung fällig: bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises (mindestens € 40,– pro Person), bis 22 Tage vor Reisebeginn 30 %, bis 15 Tage 50 %, bis 1 Tag vor Reisebeginn 75 % und am Abreisetag 80 % des Reisepreises. Die Auflösung des Reisevertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der Stornogebühren. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass 1AVista Reisen tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind; die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Sofern der Kunde niedrigere Kosten nachweist, so beschränkt sich die zu leistende Storno-Pauschale auf die tatsächlichen Kosten. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Flugverbindung vorgenommen (Umbuchung), so erheben wir bis 50 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 25,– pro Person. Spätere Umbuchungswünsche können, soweit möglich, nur nach Rücktritt und Neubuchung durchgeführt werden. Eine Namensänderung bzw. das Benennen einer Ersatzperson für eine bereits gebuchte Reise ist generell möglich. Die Ersatzperson muss den Erfordernissen der Reise entsprechen und es dürfen keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften dem Reiseantritt dieser Person entgegenstehen. In diesem Falle werden Ihnen die anfallenden Mehrkosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,– in Rechnung gestellt. 4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Recht ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bemühen uns um Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie tatsächlich ersparte Aufwendungen zurück. 5. Rücktritt durch den Veranstalter, Kündigung 1AVista Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise wiederholt nicht unerheblich stört oder Pflichtverletzungen begeht. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so sind Sie und auch wir berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. 6. Preisänderungen/Leistungen/Sonderwünsche Kann die Reise durch nach Vertragsabschluss aufgrund von 1AVista Reisen nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist 1AVista Reisen berechtigt, die Leistungen zu ändern, insofern sie nicht erheblich zur Ursprungsbuchung sind, zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Ursprungsreise nicht beeinträchtigen. Ein Erhöhen der bei Buchung bestätigten Preise im Umfang der Auswirkung pro Person bzw. Sitzplatz behalten wir uns für den Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben wie z.B. Flughafen/Hafengebühren oder Änderung der Wechselkurse vor, wenn der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des Reisepreises, so können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Erhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind nicht zulässig, über etwaige Erhöhungen wird 1AVista Reisen Sie unmittelbar informieren. Für Art und Umfang der Leistungen gelten ausschließlich Preise, Bilder und Beschreibungen der für den Reisezeitraum gültigen Prospekte von 1AVista Reisen. Sonderbedingungen und Sonderwünsche sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch 1AVista Reisen gültig, Reisebüros/Agenturen sind nicht berechtigt im Namen von 1AVista Reisen weitergehende Leistungen zuzusagen. 7. Haftung Unsere vertragliche Haftung für Schäden des Reisenden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit a) ein Schaden gegenüber dem Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) soweit wir für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungs- oder Musical-Besuche, Theater-Besuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen von der Reise aus schreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter der Angabe des Ver tragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anzeige von Reisemängeln oder sonstigen Ansprüchen durch den Kunden entgegen zu nehmen. Kein Reisebüro/keine Agentur ist berechtigt über die Reiseausschreibung hinaus abweichende Leistungszusagen im Namen von 1AVista Reisen zu machen. 8. Mitwirkungspflicht, Kündigung durch den Reisenden, Gepäckschäden Der Reiseteilnehmer bzw. Kunde ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei dem zuständigen Reiseleiter zu rügen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, der 1AVista-Reiseleitung vor Ort eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu gewähren. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck, gleichzeitig ist vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Bedenken Sie bitte, dass Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben uns über nicht eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der ortsansässigen Reiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei 1AVista Reisen. 9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Wir stehen dafür ein, Angehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der reisewichtigen orschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nicht-Befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind. 10. Gerichtsstand Es wird, soweit nicht zwingende Vorschriften internationaler Abkommen oder europarechtliche Bestimmungen entgegenstehen, die ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte nach ausschließlich deutschem Recht vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Klagen gegen 1AVista Reisen ist – soweit zulässig – Köln. 11. Veranstalter 1AVista Reisen GmbH · Unter Goldschmied 6 · 50667 Köln Tel.: 0221 / 99800800 · Fax: 0221/ 99800869 · info@1avista.de · www.1avista.de Stand: Juli 2010 | ||